Änderung des Militärgesetzes
Priester müssen neu ins Militär
Das Militärgesetz wurde geändert, ohne dass die Kirchen Stellung nehmen konnten. Der Bundesrat entschuldigt sich dafür.

Militärdienst für Geistliche? Das Gesetz wurde geändert, ohne dass die Kirchen Stellung nehmen konnten. |
Bild: VBS
Priester sind für die Gesellschaft entbehrlich. Dies jedenfalls findet der Bund. Anders als Ärzte, Buschauffeure oder Polizisten müssen Geistliche – katholischerseits geweihte Männer – seit 1. Juni bis zum 34. Lebensjahr Militärdienst leisten. Wegen der gesellschaftlichen Entwicklung und zahlreicher Kirchenaustritte habe sich «der seelsorgerliche Betreuungsaufwand» verändert, sodass «nicht mehr von einer Unentbehrlichkeit ausgegangen werden kann», begründet der Bundesrat.
Vernehmlassung ohne Kirchen
Von der Gesetzesänderung erfuhren die Kirchen erst nach deren Inkrafttreten, denn sie standen nicht auf der Adressliste der Vernehmlassung. In einem gemeinsamen Brief teilten sie dem Bundesrat im Juli ihre Irritation hierüber mit, ebenfalls ihre Sorge um die durch die Neuregelung aus ihrer Sicht beeinträchtigte pastorale Versorgung.
Bundesrat Martin Pfister, Vorsteher des Verteidigungsdepartements, entschuldigte sich umgehend für das Versäumnis. «Dass Sie bei der damaligen Vernehmlassung zur geplanten Gesetzesänderung nicht als sogenannte interessierte Kreise begrüsst wurden, war ein Versehen des federführenden Bundesamtes», heisst es im Brief an die Kirchen, den SRF publiziert hat. Angesichts der direkten Betroffenheit hätten die Kirchen «eindeutig begrüsst werden müssen».
Neun katholische Geistliche betroffen
Von der Neuregelung betroffen seien allerdings nur einzelne jüngere Geistliche. Weibliche Geistliche seien zudem von der Dienstpflicht ausgenommen. Der Bundesrat teilt daher die Befürchtungen der Kirchen um die pastorale Versorgung nicht. In Einzelfällen sei eine Dienstverschiebung oder Beurlaubung möglich. Katholischerseits gibt es aktuell neun Geistliche, die für ein Aufgebot überhaupt in Frage kämen, wie eine Umfrage bei den Schweizer Bistümern ergab.
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) begrüsst die Antwort des Bundesrats. «Er entschuldigte sich für dieses Versäumnis und betonte gleichzeitig die wichtige Rolle der seelsorgerischen Begleitung in Krisensituationen für die Gesellschaft», schreibt deren Sprecher auf Nachfrage. Die SBK werde daher keine weiteren Schritte unternehmen.