Mitglied werden

Beitritt zum Luzerner Pfarreiblattverein

Der Präsident freut sich über ein schriftliches Gesuch um Aufnahme in den Verein. Richten Sie dieses brieflich oder per Mail an

Hans-Christoph Heim
Luzernerstrasse 19
6233 Büron

Statuten Pfarreiblattverein (PDF)

 

Mitgliederbeitrag

Der Mitgliederbeitrag ist von der Auflage des Pfarreiblattes abhängig. Er wird pro tausend gedruckte Pfarreiblätter je Ausgabe erhoben. Je grösser die Auflage, desto tiefer ist der Ansatz.

 

Vergünstigung für finanzschwache Kirchgemeinden

Finanzschwache Kirchgemeinden, die Anrecht auf Beiträge aus dem kantonalen Lastenausgleich haben, können dafür auch die  Pfarreiblattkosten geltend machen. §11 des Synodalgesetzes über den Lastenausgleich unter den römisch-katholischen Kirchgemeinden lautet wie folgt:

Als Sockelbeitrag für das kantonale Pfarreiblatt Luzern werden Fr. 0.80 pro Pfarreiblatt angerechnet. Massgebend für die Berechnung ist die Auflage des Vorjahres.

Erklärung: «Pro Pfarreiblatt» ist pro erschienene Ausgabe zu verstehen, also pro effektiv gedrucktes Pfarreiblatt. Damit wird dem unterschiedlichen Erscheinungsrhythmus Rechnung getragen, und die Entlastung setzt beim Produkt an, nicht bei den Bezügern. Die Berechnung des Lastenausgleichsbetrags erfolgt anhand der Jahresauflage pro Kirchgemeinde (Anzahl Haushalte/Abonnemente x Anzahl Ausgaben pro Jahr).

 Mitgliederbeiträge Pfarreiblattverein 2023 (Berechnungsbeispiel, PDF)