92 Fälle seit September gemeldet

Seit Publikation der Pilotstudie über den Missbrauch am 12. September gingen im Bistum Basel 92 Meldungen zu mutmasslichem sexuellem Missbrauch ein. Die Täter seien mehrheitlich Männer, fast zwei Drittel der Opfer Kinder.

Von Bistum Basel/Bearbeitung: Sylvia Stam |  27.03.2024

Fast zwei Drittel der seit September gemeldeten mutmasslichen Übergriffe betreffen Jungen, die Täter sind mehrheitlich männlich. Symbolbild: Manuela Matt

Anfang März gab das Bistum Basel den Zwischenstand bekannt, wie viele Meldungen zu sexuellen Übergriffen seit Publikation der Missbrauchsstudie am 12. September eingegangen seien. Bis Ende Februar wurden dem Bistum demnach 92 Fälle gemeldet, die mutmasslich sexuellen Missbrauch betrafen.

Fast zwei Drittel Kinder

Bei 58 dieser Meldungen geht es um sexuelle Handlungen mit Kindern. Täter und Betroffene sind grossmehrheitlich männlich. Zwei der Fälle sind nach dem Jahr 2000 geschehen. Bei fünf dieser Meldungen geht es um Geschlechts-, Oral- oder Analverkehr. In 20 Fällen steht der Vorwurf der Berührung von nackten oder bekleideten Körperteilen im Raum, 11 Meldungen betreffen sexuell motivierte Äusserungen oder Gesten. Zu den verbleibenden 22 Fällen gibt es keine weiteren Informationen.

Von den Beschuldigten sind laut Mitteilung des Bistums 32 Weltpriester oder Diakon, 13 sind Ordensleute. Die übrigen hätten eine andere Funktion inne oder seien nicht eruierbar. Manche Personen seien mehrfach beschuldigt. Mehr als die Hälfte der Beschuldigten sei bereits gestorben.

Antrag auf Genugtuung

Von den 92 Meldungen können 78 nach staatlichem Strafrecht nicht mehr verfolgt werden, weil die Fälle verjährt oder verwirkt sind. 13 Meldungen enthielten kein Strafdelikt oder seien aufgrund unbekannter Faktoren nicht weiter verfolgbar. Ein unverjährter mutmasslicher Übergriff sei bei der Staatsanwaltschaft hängig.

Wenn Delikte verjährt oder Beschuldigte bereits tot sind, können Betroffene einen Antrag auf Zahlung einer Genugtuung stellen. Dies geschieht über die unabhängige Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard in Bern. Seit September hat das Bistum dieser Kanzlei acht Aufträge erteilt, einen solchen Antrag einzureichen. Bischof Gmür hat ausserdem veranlasst, dass in drei Fällen kirchenrechtliche Untersuchungen durchgeführt werden. Dies ist auch bei strafrechtlich verjährten Fällen noch möglich.

91 Fälle in zwölf Vorjahren

In den gut zwölf Jahren seit dem Amtsantritt von Bischof Felix Gmür 2011 bis zur Publikation der Missbrauchsstudie gingen beim Bistum Basel insgesamt 91 Meldungen ein. Die Delikte waren mehrheitlich bereits verjährt, sieben Meldungen wurden angezeigt. 44 Meldungen betrafen entweder kein Strafdelikt oder das Delikt war nicht eruierbar.