«Folgen den Worten auch Taten?»

Die kirchliche Anstellung bleibt an bestimmte Lebensformen gebunden. Die Schweizer Bischöfe setzen weiterhin auf Einzelfallprüfungen –zum Ärger mehrerer kirchlicher Organisationen.

Von Sylvia Stam |  31.12.2025

Die Schweizer Bischöfe tun sich schwer, das Privatleben von Seelsorgenden von deren kirchlicher Beauftragung zu trennen. | Bild: zVg

Wenn ein Seelsorger in homosexueller Partnerschaft lebt, kann er seine kirchliche Beauftragung verlieren. Eine angehende Religionspädagogin, die nach einer Scheidung in neuer Partnerschaft lebt, riskiert, keine kirchliche Anstellung zu erhalten.

Das Privatleben von Seelsorgenden dürfe bei deren kirchlicher Anstellung keine Rolle mehr spielen. Dies forderten nach Publikation der Missbrauchsstudie im Herbst 2023 mehrere kirchliche Organisationen, darunter die Luzerner Synode und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ).

Seit Ende November liegt die Antwort der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) nun vor. Im Kern lautet diese «Standortbestimmung»: Privatleben und kirchliche Beauftragung können nicht grundsätzlich getrennt werden. Denn die Überzeugungskraft von Seelsorgenden messe sich «an einem dem Evangelium entsprechenden Lebensstil». RKZ: Ziel nicht erreicht Weil die Bischöfe «keinen Katalog von Regeln und Kriterien» veröffentlichen möchten, bleiben sie bei Einzelfall-Lösungen. Denn «die Lebenswirklichkeit eines Menschen ist einmalig und man kann evangeliumsgemäss nur gerecht handeln, wenn man diese ganzheitlich berücksichtigt».

Das Präsidium der RKZ, das ist der Dachverband der Landeskirchen, zeigt sich in seiner Stellungnahme enttäuscht. Das Ziel sei mit dem vorliegenden Papier «noch nicht erreicht». Das Schreiben zeige zwar durchaus Fortschritte, etwa die «Zurückhaltung, irgendwelche roten Linien zu benennen». Auch würden die Bischöfe die Glaubwürdigkeit von Seelsorgenden neu nicht nur an deren Sexualmoral messen, sondern etwa auch an ihrem Umgang mit materiellen Gütern oder ihrem Einsatz für Gerechtigkeit. Dennoch formuliere die SBK unmissverständlich: «Seelsorgerinnen und Seelsorger, deren persönliche Lebenssituation von kirchlichen Vorgaben abweicht, wissen, dass dies Konsequenzen für ihren Sendungsauftrag haben kann.»

Keine Klarheit

Die Standortbestimmung der Bischöfe schafft laut RKZ keine Klarheit: «Wie kann die lesbische Frau, die sich überlegt, Religionspädagogin zu werden, wie kann der wiederverheiratete Mann, der sich mit dem Berufsbild Seelsorger befasst, sicher sein, dass sie nach absolvierter Ausbildung nicht aufgrund ihrer Lebensführung ohne kirchliche Beauftragung dastehen?» Auf diese Frage antwortet Bischof Felix Gmür auf Nachfrage: «Wichtig und zielführend ist das gemeinsame Gespräch mit den Ausbildungsverantwortlichen bereits am Anfang des Studiums. Das schafft Klarheit.»

Luzerner Synode bleibt dran

Im Kanton Luzern beauftragte die Synode vor einem Jahr die 2023 eingesetzte Sonderkommission (Soko), an der Frage der Entkopplung von Missio und Privatleben dranzubleiben. Die Reaktion der Soko auf die nun vorliegende bischöfliche «Standortbestimmung» fällt gemischt aus: Erfreulich sei, dass die Bischöfe Menschen in sogenannt «irregulären Situationen» grundsätzlich ermöglichen wollten, eine Beauftragung zu erhalten. Allerdings sei dies keine strukturelle Lösung. «Die rein individuelle Sicht wird der Tragweite nicht gerecht. Es bleibt unklar, was als vereinbar oder unvereinbar mit einer bischöflichen Beauftragung gilt», sagt Thomas Scherer, Präsident der Soko, auf Anfrage. Die Luzerner Synode verlange «die uneingeschränkte Anerkennung eines freien partnerschaftlichen Lebens auch für kirchliche Mitarbeitende», so Scherer weiter. Dies sei mit der «Standortbestimmung» nicht gegeben. Insbesondere vermisst er konkrete Massnahmen. «Es ist unklar, ob den Worten auch Taten folgen werden.»

Die Kommission bleibt daher weiterhin am Thema dran. Sie möchte «den Dialog mit der Bistumsleitung weiterführen und sich für eine Regelung einsetzen, die allen qualifizierten Menschen die adäquate Mitarbeit in der Kirche ermöglicht, unabhängig ihres privaten partnerschaftlichen Lebens».

Aufforderung zu Willkür

Auch die reformorientierte «Allianz Gleichwürdig Katholisch» zeigt sich enttäuscht. Die SBK anerkenne zwar, dass die aktuelle Praxis viel Willkür enthalte, die zu einem Klima der Angst führen könne, sagt Geschäftsführerin Mentari Baumann auf Anfrage. Dennoch «lesen sich einige Stellen wie eine Aufforderung zu noch mehr Willkür». Die Allianz hofft allerdings auf eine andere Lesart des Schreibens. Dieses könne auch als Aufforderung an Bistümer, Bischöfe und Kantonalkirchen verstanden werden, «für ihre jeweiligen Regionen Lösungen und Prozesse zu erarbeiten, die den Seelsorger:innen und ihrem Privatleben gerecht werden», so Baumann. Die Allianz plant weitere Massnahmen, die bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt waren. Auch die RKZ bleibt am Thema dran, im direkten Gespräch mit den Bischöfen, aber auch, indem sie Kantonalkirchen unterstützt, welche die rechtlichen Möglichkeiten ausloten.