Gebetstag für Missbrauchsbetroffene
Die Schweizer Bischofskonferenz führt den 18. November als Gebetstag für Missbrauchsbetroffene ein. Bei Betroffenen löst die Ankündigung gemischte Gefühle aus.
Die Schweizer Bischöfe führen einen Gebetstag für Missbrauchsbetroffene ein. Eine Gratwanderung, sagen Betroffene. Bild: Gregor Gander, aufsehen.ch
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat an ihrer Vollversammlung vom März beschlossen, einen Gebetstag einzuführen für Menschen, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind. Dies ist dem jüngsten Newsletter des Bistums Basel (April 26) zu entnehmen. Die SBK selbst hat hierüber noch nicht informiert, wie deren Sprecher Maurice Greder auf Nachfrage schreibt.
Laut Newsletter des Bistums Basel folgt die SBK damit dem Aufruf des verstorbenen Papstes Franziskus, der einen solchen Gebetstag angeordnet habe. Im Einklang mit den italienischen und deutschen Bischofskonferenzen empfiehlt die SBK den 18. November als Datum hierfür. Dies ist der «Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch». Ein entsprechender Hinweis soll in den liturgischen Kalender (Direktorium) für das Kirchenjahr 2026/27 aufgenommen werden, präzisiert Greder. Das Kirchenjahr beginnt jeweils im Advent.
Das Bistum Basel verlinkt im Newsletter ein Dokument mit Hinweisen für Pfarreien und Gemeinden. Darin werden Seelsorgeteams, die diesen Gebetstag aufnehmen möchten, gebeten, bei der Vorbereitung auch Betroffenen-Organisationen oder betroffene Personen einzubeziehen.
Betroffene wurden nicht vorinformiert
Die Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld (IG MikU) reagiert mit gemischten Gefühlen auf die Ankündigung des Bistums Basel, wie deren Präsidentin Vreni Peterer auf Nachfrage schreibt. Grundsätzlich sei es wichtig, dass das Thema sexueller Missbrauch sichtbar bleibe und im kirchlichen Kontext Raum erhalte. Irritiert ist die IG jedoch darüber, dass sie als Betroffenenorganisation vom Bistum Basel im Vorfeld weder informiert noch einbezogen wurde, «obwohl Seelsorgeteams nun dazu aufgefordert werden, mit uns Kontakt aufzunehmen.» Im Gegensatz dazu sei das Bistum St. Gallen frühzeitig auf sie zugekommen, «um im Austausch zu erfahren, was wir als Betroffenenorganisation von einem solchen Gebetstag halten.»
Ein solcher Tag könne ein wichtiges Zeichen sein, «wenn er Teil eines glaubwürdigen, umfassenden Engagements ist: Aufarbeitung, Anerkennung von Verantwortung, konkrete Unterstützung für Betroffene und strukturelle Veränderungen.» Ohne diese Einbettung bestehe jedoch die Gefahr, dass er als Feigenblatt wahrgenommen werde. Dieser Eindruck könne auch angesichts des Zeitpunkts entstehen: Im Dezember kommt die Hauptstudie zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz zum Abschluss, die Resultate sollen im Januar 27 publiziert werden. Ein Gebetstag kurz davor könnte den Eindruck einer symbolischen Handlung erwecken, schreibt Peterer.
Gratwanderung: Hilfreich oder retraumatisierend
Grundsätzlich sei ein solcher Tag eine Gratwanderung: Für manche Betroffene könne er hilfreich sein, für andere belastend oder retraumatisierend. Bei der Durchführung seien daher Transparenz über die Ziele und Absichten, ein klarer Verzicht auf mediale Inszenierung sowie eine traumasensible Gestaltung wichtig. Zentral seien aber auch «ein hohes Mass an Achtsamkeit und das Bewusstsein für die Verletzlichkeit der Betroffenen und ihres Umfelds». Es brauche einen konsequenten Schutz der Persönlichkeitsrechte. Wenn die Empfehlung des Bistums Basel, Betroffene einzubeziehen, bedeutet, dass Betroffene aktiv von Pfarreiteams kontaktiert werden sollen, sieht Peterer diese daher kritisch.
Für viele Betroffene wären andere Formen des Erinnerns und Anerkennens angemessener, «etwa ein sichtbares Mahnmal, wie es kürzlich im Paderborner Dom (siehe Infobox) geschaffen wurde.» Das Mahnmal gebe Betroffenen Raum und Stimme, teilweise in direkter Mitgestaltung. «Solche Ansätze wirken nachhaltiger», sagt Peterer.
Mahnmal im Paderborner Dom
Am 2. März wurde im Paderborner Dom das interaktive Kunstwerk des Münchner Künstlers Christoph Brech vorgestellt. Das Mahnmal in Gestalt eines überdimensionalen Tisches mit Memory-Karten soll den Skandal des Missbrauchs «aufdecken und erinnern», wie Brech bei der Vorstellung erläuterte. Die Oberfläche des Tisches besteht aus 25 drehbaren Metallplatten. Auf deren Unterseite sind Texte und Bilder angebracht, die in kurzen Sätzen Fälle von Missbrauch schildern und Hintergründe benennen. Formuliert und gestaltet wurden diese von Betroffenen. Die Unterseiten können nach einer Weile neu gestaltet werden. Das Mahnmal ist somit unabgeschlossen.