Vor Machtmissbrauch schützen

Die eigene Machtposition reflektieren. Dies ist einer der Grundpfeiler des Schutzkonzepts der katholischen Kirche der Stadt Luzern. Es soll auch für Freiwillige gelten.

Von Sylvia Stam |  28.03.2026

Bild: Adobe Stock

Von «Nulltoleranz» war im Nachklang zur Publikation der Missbrauchsstudie 2023 viel die Rede. Karin Iten, Expertin für Prävention, sagt gegenüber dem städtischen Pfarreiblatt: «Es reicht nicht, Absichtserklärungen zu haben, sondern wichtig sind konkrete Handlungsfelder und die dafür notwendigen und verbindlichen Instrumente und Gefässe für den Alltag.»

Prävention und Intervention

Solche Handlungsfelder hat die katholische Kirche der Stadt Luzern nun in Zusammenarbeit mit Fachpersonen definiert. Das 50-seitige Konzept soll Menschen, die kirchliche Angebote nutzen, vor Grenzverletzungen schützen. Im Kern geht es um Massnahmen zur Prävention, also zur Vorbeugung von Übergriffen, und zur Intervention, wenn der Verdacht auf solche besteht oder bereits welche vorgefallen sind.

Was aber ist überhaupt ein Übergriff? Das Konzept enthält ein Stufenmodell, das helfen soll, Vor­fälle einzuordnen und Gefährdungen einzuschätzen. Es reicht vom sicheren Ort (Stufe 0) bis zu Straf­taten (Stufe 4). «Von Grenzüberschreitungen (Stufe 2) spricht man zum Beispiel, wenn die private und die berufliche Rolle vermischt werden», erklärt Karin Iten auf Nachfrage. Wenn etwa eine Jugendarbeiterin Jugendliche aus dem Treff ohne pädagogischen Grund zu sich nach Hause einlädt.

Von Übergriffen (Stufe 3) spricht man, wenn ethische Verstösse ohne strafrechtliche Relevanz vorliegen. «Demütigungen, systematische Abwertungen und spiritueller Missbrauch fallen in diesen Bereich», erklärt Iten. Wenn also etwa ein:e Seelsorger:in jemandem sagt, Homosexualität widerspreche dem Willen Gottes.» Wenn solche Verhaltensweisen bemerkt werden, brauche es eine Korrektur, damit diese nicht zur Norm werden. «Auf Stufe 2 kann eine Korrektur noch durch kollegiales Feedback geschehen, auf Stufe 3 braucht es ein Korrekturgespräch durch die Führungsperson.»

Asymmetrische Beziehungen

Eines der im Konzept formulierten Handlungsfelder ist das Risikomanagement. «Beziehungen im kirchlichen Dienst sind oft asymmetrisch», heisst es dazu. Daher sei es wichtig, «sich der eigenen Rolle und der damit verbundenen (strukturellen) Überlegenheit und Macht bewusst zu sein.» 

«Risiken kann man nicht immer vermeiden, aber man kann sie immer umsichtig gestalten», erklärt Iten. Wenn ein Kind weine, habe eine Katechetin den Auftrag, dieses zu trösten. Die Frage ist, wie sie dies taktvoll und sorgsam machen kann. «In den Kursen zu Nähe und Distanz lernen kirchliche Angestellte, sich solcher Situationen bewusst zu sein und diese reflektiert und transparent zu gestalten.» 

Zu solchen eintägigen Schulungen sind laut Konzept alle 200 Angestellten der katholischen Kirche der Stadt Luzern verpflichtet, unabhängig vom Pensum und von der konkreten Tätigkeit. Sakristane besuchen die Schulung also ebenso wie Kirchenmusikerinnen, Raumbetreuer oder Pfarrei­sekretärinnen. Sie reflektieren ihre Rolle in asymmetrischen Beziehungen und tauschen sich über professionelle Verhaltensstandards und Risikosituationen aus. 

Selbstverpflichtung

Darüber hinaus unterzeichnen alle Mitarbeiter:innen eine Selbstverpflichtung. Darin bestätigen sie, die Richtlinien zum Schutz der sexuellen Integrität zu kennen. Vor der Anstellung werden für Tätigkeiten in asymmetrischen Beziehungen aktuelle Strafregisterauszüge eingeholt. Die Angestellten nehmen zudem einmal jährlich an Austauschtreffen zum Thema teil. Die Massnahmen gelten ab diesem Jahr. 

Freiwillige und Ehrenamtliche

Etwas anders sieht die Situation bei Freiwilligen und Ehrenamtlichen aus. Letztere sind beispielsweise gewählte Behördenmitglieder. Beide Gruppen erhalten das Präventionskonzept und füllen die Selbstverpflichtung aus. Das Vorgehen in Bezug auf Weiterbildungen sei hier noch nicht definiert und werde im laufenden Jahr erarbeitet, erklärt Ingrid Schmid, Leiterin Kommunikation der Kirchgemeinde Luzern, auf Nachfrage.

Angestellte, Freiwillige und Ehrenamtliche werden zudem über die Meldepflicht sowie über Beratungs- und Meldestellen informiert. Beim Verdacht auf eine Straftat sind sie verpflichtet, die unabhängige Meldestelle des Bistums Basel zu informieren, welche bei Verdacht auf eine Straftat Anzeige erstatten muss. Das Konzept empfiehlt daher, Betroffene in erster Linie 
an die Opferberatungsstellen zu verweisen, die nicht der Meldepflicht unterliegen.
 

Übergriff? Hier gibt es Hilfe

Wer durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell verletzt wurde, hat ein Recht auf Unterstützung und Hilfe: 

Unabhängige Beratungspersonen und Meldestelle des Bistums Basel: 

Interessengemeinschaft Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld: